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1. Allgemeine Gültigkeit
Grundlage aller Geschäfte sind die nachstehend genannten Bedingungen unter Ausschluß anderer, von uns nicht ausdrücklich schriftlich genehmigter Vereinbarungen und Bedingungen, auch wenn der nachstehende Wortlaut nicht bei jedem einzelnen Geschäft besonders aufgeführt ist.
Widersprechende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nur insoweit anerkannt, als sie von unseren Vertragsbedingungen nicht abweichen, auch in den Fällen, in denen diese die gegenteilige Bestimmung enthalten. Etwaige rechtliche Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Angebot u. Vertragsabschluss
Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns als angenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt unser Angebot als unverbindlich. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zur Wirksamkeit ebenfalls einer schriftlichen Bestätigung.
Sofern nach Vertragsabschluß und Auftragsbestätigung besondere und nicht vorhersehbare Umstände, wie beispielsweise deutliche Anhebungen im Materialpreiseinkauf, Ernergie- u. Transportkostensteigerungen o. ä. eintreten behalten wir uns eine Preisanpassung, für Artikel die nicht ausdrücklich als Festpreis genannt sind, vor Auslieferung vor. Für Anschlussaufträge gelten dann ebenfalls die neu festgesetzten Preise u. Konditionen.
3. Lieferfristen
Mit der Absendung der Auftragsbestätigung beginnt die Lieferfrist. Sollte der Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung zur nachträglichen Beibringung von erforderlichen Daten Mustern, Dokumenten usw. aufgefordert werden beginnt die Lieferfrist nach Einreichung und Prüfung durch den Auftragnehmer. Die Lieferfristen verlängern sich automatisch um diesen Zeitraum. Sollte eine Anzahlung oder Vorauskasse vereinbart sein wird diese in der Auftragsbestätigung genannt. Die Lieferfrist beginnt in diesem Falle ab Zahlungseingang.
Alle genannten Lieferfristen sind ausdrücklich unverbindlich es sei denn, diese wurden ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ genannt.
Lieferfristen gelten als eingehalten wenn bis zum Ablauf der Liefergegenstand das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Lieferfristen verlängern sich angemessen hervorgerufen im Rahmen von Streiks, Arbeitskämpfen, Aussperrungen oder unvorhersehbaren Hindernissen die der Auftragnehmer durch eigene Maßnahmen nicht verhindern kann. Sollten Zulieferer von vorgenannten Hindernissen betroffen sein gilt gleiches Recht.
4. Lieferverhinderung
Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch Zulieferer. Werden dem Auftragnehmer Verhinderungsgründe bekannt wird er diese dem Auftraggeber sofort nach bekannt werden mitteilen. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein vom Auftragnehmer übernommenes Beschaffungsrisiko besteht nicht. Bei Lieferverzug muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist einräumen. Nach Ablauf dieser Nachfrist darf der Auftraggeber vom Kaufvertrag zurücktreten sofern die Versandbereitschaft durch den Auftragnehmer nicht gemeldet wurde. Teillieferungen dürfen, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zurückgewiesen werden. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen sofern dem
Auftragnehmer nicht Vorsätzlichkeit oder grobes Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.
5. Abrufaufträge
Abrufbestellungen sind verbindlich innerhalb der vereinbarten Fristen abzunehmen spätestens jedoch innerhalb 6 Monaten nach Ablauf der Vertragsfrist. Eine gesonderte Abnahmeaufforderung unsererseits ist hierzu nicht erforderlich. Ist diese Frist verstrichen ist der Auftragnehmer berechtigt den Restbetrag zu berechnen oder nach Wahl den Auftrag zu streichen und Schadenersatz zu verlangen.
6. Rückgabe
Im Falle von Warenrückgaben, auf Grund eines gesetzlich vereinbarten Rücktrittsrechtes, werden durch den Auftragnehmer Transportkosten für Hin- u. Rückversand sowie Wiedereinlagerungsgebühren in Höhe von 15% und evt. vom Vorlieferanten einbehaltene Pauschalen und Gebühren nicht gutgeschrieben. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung dieser Kosten. Weitere Ersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie etwa Verlust an Material, Werkzeug u. Lohnkosten sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall wird der Ersatzanspruch auf den Höchstwert von € 2.000,00 festgeschrieben.
Bei einer fehlgeschlagenen Ersatzlieferung hat der Auftraggeber jedoch das Recht zwischen Herabsetzung des Kaufpreises oder dem Rücktritt vom Kaufvertrag.
Die mündliche oder schriftliche anwendungstechnische Beratung des Auftragnehmers, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, ist unverbindlich und befreit den Auftraggeber nicht von der eigenen Prüfung der Waren des Auftragnehmers auf ihre Eignung und Anwendbarkeit für beabsichtigten Einsätze und Verfahren.
7. Widerrufs- u. Rückgaberecht
Verbraucher ( Privatanwender ) haben das Recht, ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen, sofern die Ware in unbenutztem Zustand und in Originalverpackung ist. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechtes zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paketsendung versandt werden kann. Bis zu einem Höchstwert von € 40,00 trägt der Käufer in Ausübung seines Widerrufsrechtes die Rückversandkosten, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Erfolgt die Rücksendung zu Lasten des Verkäufers, fordern Sie bitte die Rückholung an. Unfreie oder nicht ausreichend frankierte Sendungen werden nicht angenommen!
8. Versand
Lieferungen erfolgen ab Werk oder Auslieferungslager und gehen auch bei frachtfreier Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Mit der Übergabe an den Frachtführer, spätestens jedoch nach Verlassen des Werkes oder Auslieferungslagers, geht die Gefahr ausnahmslos auf den Auftraggeber über. Die Wahl des Transportweges sowie der Transportmittel erfolgt durch den Auftragnehmer nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für schnellere oder preiswertere Transportmittel.
Wenn versandfertige Waren nicht sofort abgerufen werden oder wenn dem Auftragnehmer dauernd oder zeitweise unmöglich ist, wird der Kaufpreis trotz allen fällig. Der Auftragnehmer ist in so einem Fall berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu lagern. Eine Haftung des Auftragnehmers, für Witterungseinflüsse
oder andere Schäden während des lagerns, ist ausgeschlossen. Fertigungsteile dürfen seitens des Auftragnehmers mit einer Mehr- oder Minderlieferung von 10% ausgeliefert werden. Fob- und Cit Geschäfte bedürfen besonderer Vereinbarungen.
9. Verpackungen
Verpackungen wählt der Auftragnehmer nach bestem Wissen und Ermessen. Karton- und Innenverpackungen werden zu Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
10. Abnahme und Prüfung
Falls zu liefernde Produkte einer vorgeschriebenen Abnahme unterzogen werden müssen, so muss diese bei Meldung der Versandbereitschaft unmittelbar vor Auslieferung, auf unserem Werksgelände erfolgen. Unterlässt der Auftraggeber die Abnahme, so gilt die Ware, beim Verlassen des Werkes als bedingungsgemäß geliefert. Die Kosten der Abnahme trägt der Auftraggeber.
11. Mängelrügen und Gewährleitung
Für Mängel an der Lieferung haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese vom Auftraggeber innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei sofortiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung der Bearbeitung, jedoch spätestens 6 Wochen nach Empfang der Ware zu melden. Mängelrügen berechtigen vor endgültiger Anerkennung nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen an den Auftragnehmer. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Ersatzlieferung oder der Ausbesserung für nachgewiesenermaßen fehlerhaft gelieferte Produkte mit Ausnahme von bereits bearbeiteten oder in Nutzung genommenen Produkten. Keine Gewähr wird übernommen für unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung der Produkte, fehlerhafter Montagen bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern diese Nicht auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind. Durch den Auftraggeber oder Dritte, unsachgemäß und ohne vorherige Genehmigung des Auftragnehmers, vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten und die dadurch entstanden Folgen und Schäden, besteht keine Haftung seitens des Auftragnehmers. Von den, durch die Ersatzlieferung bzw. Ausbesserung entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer, sofern sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des Ersatzstückes einschl. der Kosten für Versand. Angemessene Montagekosten, falls diese nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden können, sowie die Gestellung von Montagekräften übernimmt der Auftragnehmer im vorgenannten Fall ebenfalls. Im übrigen trägt der Auftraggeber die Kosten.
12 Zahlung
Bei Online- und Erstgeschäften kann die Zahlung als Vorauskasse per Banküberweisung oder Paybox erfolgen. Alternativ Barzahlung bei Abholung. Ist eine Lieferung gegen Rechnung vereinbart lauten die Zahlungsbedingungen wie folgt:
abzgl. 2% Skonto bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum, 30 Tage netto.
13. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers / Auftragnehmers. Ist der Käufer / Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmen gemäß § 14 BGB bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderung, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen ggü. dem Käufer hat. Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluß des Eigentumswertes nach § 950 BGB. Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehende Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung in Höhe des Rechnungswertes der veräußerten Ware.
14. Anwendbares Recht
Es gilt ausschl. das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15. Datenverwendung
Die mit der Bestellung des Auftraggebers übermittelten Daten werden im Zusammenhang mit Abwicklung des Vertrages bearbeitet und gespeichert. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschl. im Rahmen der Vertragsabwicklung.
16. Erfüllungsort
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Norderstedt.
17. Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten.
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