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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Gültigkeit

Grundlage aller Geschäfte sind die nachstehend genannten Bedingungen unter Ausschluß anderer,
von uns nicht ausdrücklich schriftlich genehmigter Vereinbarungen und Bedingungen, auch
wenn der nachstehende Wortlaut nicht bei jedem einzelnen Geschäft besonders aufgeführt ist.

Widersprechende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nur insoweit anerkannt, als
sie von unseren Vertragsbedingungen nicht abweichen, auch in den Fällen, in denen diese
die gegenteilige Bestimmung enthalten. Etwaige rechtliche Unwirksamkeiten einzelner
Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.

2. Angebot u. Vertragsabschluss

Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns als angenommen.
Bis zu diesem Zeitpunkt gilt unser Angebot als unverbindlich. Nebenabreden, Änderungen und
Ergänzungen bedürfen zur Wirksamkeit ebenfalls einer schriftlichen Bestätigung.

Sofern nach Vertragsabschluß und Auftragsbestätigung besondere und nicht vorhersehbare
Umstände, wie beispielsweise deutliche Anhebungen im Materialpreiseinkauf, Ernergie- u.
Transportkostensteigerungen o. ä. eintreten behalten wir uns eine Preisanpassung, für Artikel die
nicht ausdrücklich als Festpreis genannt sind, vor Auslieferung vor. Für Anschlussaufträge
gelten dann ebenfalls die neu festgesetzten Preise u. Konditionen.

3. Lieferfristen

Mit der Absendung der Auftragsbestätigung beginnt die Lieferfrist. Sollte der Auftraggeber
mit der Auftragsbestätigung zur nachträglichen Beibringung von erforderlichen Daten
Mustern, Dokumenten usw. aufgefordert werden beginnt die Lieferfrist nach Einreichung
und Prüfung durch den Auftragnehmer. Die Lieferfristen verlängern sich automatisch
um diesen Zeitraum. Sollte eine Anzahlung oder Vorauskasse vereinbart sein wird diese
in der Auftragsbestätigung genannt. Die Lieferfrist beginnt in diesem Falle ab Zahlungseingang.

Alle genannten Lieferfristen sind ausdrücklich unverbindlich es sei denn, diese wurden
ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ genannt.

Lieferfristen gelten als eingehalten wenn bis zum Ablauf der Liefergegenstand das Werk
oder Auslieferungslager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
Lieferfristen verlängern sich angemessen hervorgerufen im Rahmen von Streiks,
Arbeitskämpfen, Aussperrungen oder unvorhersehbaren Hindernissen die der Auftragnehmer
durch eigene Maßnahmen nicht verhindern kann.
Sollten Zulieferer von vorgenannten Hindernissen betroffen sein gilt gleiches Recht.

4. Lieferverhinderung

Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung durch Zulieferer.
Werden dem Auftragnehmer Verhinderungsgründe bekannt wird er diese dem Auftraggeber
sofort nach bekannt werden mitteilen. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt gilt der
Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein vom Auftragnehmer übernommenes Beschaffungsrisiko
besteht nicht. Bei Lieferverzug muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene
Nachfrist einräumen. Nach Ablauf dieser Nachfrist darf der Auftraggeber vom Kaufvertrag
zurücktreten sofern die Versandbereitschaft durch den Auftragnehmer nicht gemeldet wurde.
Teillieferungen dürfen, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zurückgewiesen
werden. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen sofern dem

Auftragnehmer nicht Vorsätzlichkeit oder grobes Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.

5. Abrufaufträge

Abrufbestellungen sind verbindlich innerhalb der vereinbarten Fristen abzunehmen spätestens
jedoch innerhalb 6 Monaten nach Ablauf der Vertragsfrist. Eine gesonderte
Abnahmeaufforderung unsererseits ist hierzu nicht erforderlich. Ist diese Frist verstrichen
ist der Auftragnehmer berechtigt den Restbetrag zu berechnen oder nach Wahl den
Auftrag zu streichen und Schadenersatz zu verlangen.

6. Rückgabe

Im Falle von Warenrückgaben, auf Grund eines gesetzlich vereinbarten Rücktrittsrechtes,
werden durch den Auftragnehmer Transportkosten für Hin- u. Rückversand sowie
Wiedereinlagerungsgebühren in Höhe von 15% und evt. vom Vorlieferanten einbehaltene
Pauschalen und Gebühren nicht gutgeschrieben. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur
Zahlung dieser Kosten. Weitere Ersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein
Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind,
wie etwa Verlust an Material, Werkzeug u. Lohnkosten sind ausgeschlossen, es sei denn,
sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit.
In diesem Fall wird der Ersatzanspruch auf den Höchstwert von € 2.000,00 festgeschrieben.

Bei einer fehlgeschlagenen Ersatzlieferung hat der Auftraggeber jedoch das Recht zwischen
Herabsetzung des Kaufpreises oder dem Rücktritt vom Kaufvertrag.

Die mündliche oder schriftliche anwendungstechnische Beratung des Auftragnehmers,
auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, ist unverbindlich und befreit den Auftraggeber
nicht von der eigenen Prüfung der Waren des Auftragnehmers auf ihre Eignung und
Anwendbarkeit für beabsichtigten Einsätze und Verfahren.

7. Widerrufs- u. Rückgaberecht

Verbraucher ( Privatanwender ) haben das Recht, ihre auf den Abschluss des Vertrages
gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen,
sofern die Ware in unbenutztem Zustand und in Originalverpackung ist. Der Verbraucher ist
bei Ausübung des Widerrufsrechtes zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch
Paketsendung versandt werden kann. Bis zu einem Höchstwert von € 40,00 trägt der Käufer
in Ausübung seines Widerrufsrechtes die Rückversandkosten, es sei denn, die gelieferte Ware
entspricht nicht der bestellten Ware. Erfolgt die Rücksendung zu Lasten des Verkäufers,
fordern Sie bitte die Rückholung an. Unfreie oder nicht ausreichend frankierte Sendungen
werden nicht angenommen!

8. Versand

Lieferungen erfolgen ab Werk oder Auslieferungslager und gehen auch bei frachtfreier
Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Mit der Übergabe an den
Frachtführer, spätestens jedoch nach Verlassen des Werkes oder Auslieferungslagers,
geht die Gefahr ausnahmslos auf den Auftraggeber über. Die Wahl des Transportweges
sowie der Transportmittel erfolgt durch den Auftragnehmer nach bestem Ermessen
ohne irgendwelche Haftung für schnellere oder preiswertere Transportmittel.

Wenn versandfertige Waren nicht sofort abgerufen werden oder wenn dem Auftragnehmer
dauernd oder zeitweise unmöglich ist, wird der Kaufpreis trotz allen fällig.
Der Auftragnehmer ist in so einem Fall berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers zu lagern. Eine Haftung des Auftragnehmers, für Witterungseinflüsse


oder andere Schäden während des lagerns, ist ausgeschlossen.
Fertigungsteile dürfen seitens des Auftragnehmers mit einer Mehr- oder Minderlieferung
von 10% ausgeliefert werden.
Fob- und Cit Geschäfte bedürfen besonderer Vereinbarungen.

9. Verpackungen

Verpackungen wählt der Auftragnehmer nach bestem Wissen und Ermessen.
Karton- und Innenverpackungen werden zu Selbstkostenpreis berechnet und
nicht zurückgenommen.

10. Abnahme und Prüfung

Falls zu liefernde Produkte einer vorgeschriebenen Abnahme unterzogen werden müssen,
so muss diese bei Meldung der Versandbereitschaft unmittelbar vor Auslieferung,
auf unserem Werksgelände erfolgen. Unterlässt der Auftraggeber die Abnahme, so gilt
die Ware, beim Verlassen des Werkes als bedingungsgemäß geliefert.
Die Kosten der Abnahme trägt der Auftraggeber.

11. Mängelrügen und Gewährleitung

Für Mängel an der Lieferung haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese vom Auftraggeber
innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich mitgeteilt werden.
Mängel, die auch bei sofortiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,
sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung der Bearbeitung, jedoch
spätestens 6 Wochen nach Empfang der Ware zu melden. Mängelrügen berechtigen vor
endgültiger Anerkennung nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen an den Auftragnehmer.
Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Ersatzlieferung oder der Ausbesserung
für nachgewiesenermaßen fehlerhaft gelieferte Produkte mit Ausnahme von bereits
bearbeiteten oder in Nutzung genommenen Produkten.
Keine Gewähr wird übernommen für unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung der
Produkte, fehlerhafter Montagen bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte,
natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel,
Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern diese
Nicht auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind. Durch den
Auftraggeber oder Dritte, unsachgemäß und ohne vorherige Genehmigung des Auftragnehmers,
vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten und die dadurch entstanden
Folgen und Schäden, besteht keine Haftung seitens des Auftragnehmers.
Von den, durch die Ersatzlieferung bzw. Ausbesserung entstehenden Kosten trägt der
Auftragnehmer, sofern sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die Kosten des
Ersatzstückes einschl. der Kosten für Versand. Angemessene Montagekosten, falls diese nach
Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden können, sowie die Gestellung von
Montagekräften übernimmt der Auftragnehmer im vorgenannten Fall ebenfalls.
Im übrigen trägt der Auftraggeber die Kosten.

12 Zahlung

Bei Online- und Erstgeschäften kann die Zahlung als Vorauskasse per Banküberweisung oder
Paybox erfolgen. Alternativ Barzahlung bei Abholung.
Ist eine Lieferung gegen Rechnung vereinbart lauten die Zahlungsbedingungen wie folgt:

abzgl. 2% Skonto bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum, 30 Tage netto.


13. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers / Auftragnehmers.
Ist der Käufer / Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich
rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmen gemäß § 14 BGB bei dem der Vertrag
zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Forderung,
die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen ggü. dem Käufer hat.
Be- und Verarbeitung erfolgen unter Ausschluß des Eigentumswertes nach § 950 BGB.
Die bearbeitete Ware dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten
Vorbehaltsware. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer jegliche daraus entstehende
Forderungen an den Verkäufer ab. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der
Kaufpreisforderung, bei laufender Rechnung der Saldoforderung in Höhe des Rechnungswertes
der veräußerten Ware.

14. Anwendbares Recht

Es gilt ausschl. das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Datenverwendung

Die mit der Bestellung des Auftraggebers übermittelten Daten werden im Zusammenhang mit
Abwicklung des Vertrages bearbeitet und gespeichert. Die Weitergabe der Daten an Dritte
erfolgt ausschl. im Rahmen der Vertragsabwicklung.

16. Erfüllungsort

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Norderstedt.


17. Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen
erhalten.

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